Arbeitszeit

Die Dauer und Lage der Arbeitszeit ist im Regelfall im Arbeitsvertrag geregelt. Dabei kann dem Arbeitgeber auch eine erhöhte Dispositionsmöglichkeit eingeräumt werden. Der Arbeitgeber kann dann Modelle wie Gleitzeit, Wochen- und Monatsarbeitszeit einführen.

Obergrenze für die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers ist eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden (8 Stunden pro Tag an 6 Werktagen in der Woche). Kurzzeitig können diese Zeiten überschritten werden, im Schnitt darf der Arbeitnehmer allerdings nicht länger arbeiten.

Jan Thomas Ockershausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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