Ehegattentestament

Das Ehegattentestament ist eine Sonderform des Testamentes. Es stellt eine Formerleichterung dar. Nicht jeder Ehegatte muss ein eigenes Testament errichten, sondern beide Ehegatten können gemeinschaftlich testieren. Hierzu ist eine Erklärung aufzunehmen, die von beiden Ehegatten unterzeichnet wird.

Auch hier kann ein privatschriftliches Testament oder ein öffentliches Testament errichtet werden.

Das privatschriftliche Testament ist von einem Ehegatten von vorne bis hinten handschriftlich zu verfassen und von beiden Ehegatten zu unterzeichnen. Das öffentliche Ehegattentestament wird vor einem Notar errichtet (siehe Testament).

Jan Thomas Ockershausen, Fachanwalt für Erbrecht

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